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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Grundlagen

Allen geschlossenen Verträgen liegen ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu Grunde. Der Käufer erklärt sich mit Ihnen einverstanden. Eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern wir Ihnen nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben. Bezieht sich der geschlossene Vertrag auf den Kauf von Baumaterialien, so ist der Einbau derselben nicht enthalten. Wird der Ein- oder Ausbau solcher Materialien von uns vermittelt, schließt der Kunde den Vertrag direkt mit dem Dritten (Handwerker o.ä.) eine Haftung unsererseits wird in solchen Fällen ausgeschlossen.

§2 Preise

Alle genannten Preise sind Einzelpreise und enthalten die Kosten für eine Transportfähige (Spedition) Verpackung. Nicht im Preis enthalten sind Pfandverpackungen wie z.B. Europaletten oder Gitterboxen. Pfandverpackungen sind unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen, auf Risiko und zu Lasten des Käufers zurückzuliefern. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer gemäß §19 Abs.1 UstG. Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferzeit, Liefermöglichkeit und Preis freibleibend. Die Anlieferung  der Ware an die Baustelle ist nur dann inbegriffen, wenn dieses ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen gehen die Nebenkosten zu Lasten des Käufers.

§3 Auftragsbestätigung

Sofern nicht eine sofortige Übergabe der Waren erfolgt, gilt der Auftrag nur mit unserer schriftlichen Bestätigung als erteilt.

§4 Lieferung

Die Ware ist unverzüglich, beziehungsweise zum vereinbarten Liefertermin vom Käufer abzunehmen. Ist der Käufer Selbstabholer oder beauftragt er selbst einen Spediteur geht das Risiko an der Ware unmittelbar mit dem Verladen auf den Käufer über. Wir sind berechtigt bis zu 5% Mehr- oder Mindermengen zu liefern, berechnet wird die gelieferte Menge. Die Übernahme der Ware erfolgt an dem von uns genannten Lagerort.

§5 Zahlungen

Unsere Forderungen sind nach Übergabe der Ware und Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzüge fällig. Überschreitungen des Zahlungszieles berechtigen uns zur Erhebung von Mahngebühren und Nachforderung banküblicher Zinsen. Bei Erstaufträgen behalten wir uns eine Voraus- bzw. Abschlagzahlung vor. Darüber hinaus können wir bei Überschreitung des Zahlungszieles weitere Lieferungen bis zum erfolgten Zahlungseingang zurückhalten, ohne dass aus diesen Lieferverzögerungen Schadensersatzforderungen gestellt werden können.

§6 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren gehen erst in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten vollständig beglichen hat. Schecks gelten erst nach der Gutschrift als Zahlung.

§7 Rücknahme

 Bestellte Ware kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

§8 Mängel

Für unsere Waren und deren Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Für Schäden die durch die Verwendung mangelhafter Ware entstanden sind haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir haften nicht für Schäden, die nicht unmittelbar auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Ebenfalls haften wir nicht für Mängel an historischem Baumaterial, die Lieferung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Auch für Riss- und Fugenbildung nach Einbau sind wir nicht haftbar zu machen. Schwankungen von Farben, Oberflächenstrukturen und Maßen stellen keinen Mangel dar. Lieferverzögerungen, die nicht auf unser direktes Verschulden zurückzuführen sind berechtigen den Käufer nicht zu Schadensersatzforderungen. Bei unserer Ware handelt es sich um bruch- und beschädigungsempfindliche Ware, daher berechtigt Bruch bei einer Menge bis zu 3% je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen.

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Eckernförde bzw. der jeweilige Lagerort der Ware. Bei allen sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten  ist der Gerichtsstand Eckernförde. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen. Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand Dezember 2006